Was soll man tun, wenn der geplante Urlaub ins Wasser fällt? Diese Frage hatten sich viele Reisende zuletzt nicht nur wegen der Coronapandemie gestellt. Nun möchte die EU-Kommission Verbraucher künftig besser schützen, sollten die schönsten Tage des Jahres nicht wie geplant stattfinden können. Bis alle Regelungen umgesetzt sind, müssen sich die VerbraucherInnen jedoch noch in Geduld üben.

Geplant sind bessere Recht für Flugreisende und neue Regeln für Pauschalreisen. Gerade die Coronapandemie habe gezeigt, wie wichtig es sei, die Recht der Reisenden besser zu stärken, so der EU-Kommissar für Justiz, Didier Reynders. Unter anderem sehen die neuen Regelungen vor, dass Pauschalreisen mit maximal 25% angezahlt werden dürfen, außer, der Veranstalter kann höhere Kosten nachvollziehbar rechtfertigen.

Auch Gutscheine, die bei Reise-Ausfall gern vergeben wurden, müssen nun mit dem Zusatz ausgegeben werden, dass man natürlich auch auf die Erstattung des Reisepreises bestehen könne. Löst jemand seinen Gutschein nicht vor Ablauf ein, soll die Erstattung automatisch erfolgen. Airlines und Hotels müssten Erstattungen zukünftig binnen 7 Tagen an den Reiseveranstalter überweisen, damit dieser innerhalb von 14 Tagen die Reisenden entschädigen kann. Neben den Pauschalreisen stehen auch neue Regelungen für Reisen mit Bussen, Zügen oder Flugzeugen auf dem Plan. Hier sollen die Reisenden vor allem bei einem verpassten Anschluss besser vom zuständigen Beförderer unterstützt werden.

Die Verbraucherschutzorganisation Beuc zeigte sich angesichts der neuen Pläne zwar angetan, hat allerdings noch weitere Forderungen. Reisende müssten demnach auch bei der Pleite einer Airline geschützt sein und die Möglichkeit haben ihre Tickets kostenlos stornieren zu können.

Einer der Gründe für die umfassende Neuformierung seitens der EU-Kommission ist auch das während Corona entstandene Drama um den Anbieter Thomas Cook, durch das es zu massenhaften Stornierungen kam. Jens Gieseke, Europaabgeordneter der CDU, findet die Vorschläge allesamt gut und richtig, führt aber an, dass er nicht vor den Europawahlen im Juni mit einer Verabschiedung rechne.

Kritik gab es nicht wirklich überraschend vom Dachverband der Fluggesellschaften A4E. Hier fordert man beispielsweise eine konkrete Beschreibung der außergewöhnlichen Umstände, unter denen man den Reiseanbieter zu einer Rückzahlung verpflichten kann. Denn bisher gelten als solche Umstände seitens der EU lediglich Naturkatastrophen, Anschläge und ähnliche Szenarien.