Steht die Energiepreisbremse vor dem endgültigen Aus? Das Verfassungsgericht würde diese Frage sicherlich mit „Ja“ beantworten, hat es doch in einem Haushaltsurteil verkündet, dass aktuell nicht genug Geld vorhanden sei, um die Gas- und Strompreisbremsen weiter aufrecht zu erhalten. Daher hatte Bundeskanzler Olaf Scholz das Ende der Maßnahmen verkündet.

Bereits im Januar 2024 sollen die Maßnahmen nun auslaufen, schließlich seien bundesweit wieder bezahlbare Strom- und Gastarife verfügbar. Diese lägen zwar weiterhin preislich höher als bisher, seien aber dennoch zu stemmen, sodass sie sich unterhalb der Grenzen befänden, an denen eine Preisbremse greifen dürfe, heißt es von Seiten der Regierung. Auch die mittlerweile wieder gut gefüllten Gasspeicher und damit ausbleibende spontane Preissprünge führte Scholz als Begründung an. Sollte sich daran etwas ändern, könne man aber jederzeit schnell handeln. Um die Energiepreisbremse bis Ende 2023 fortzuführen setzt man nun erneut die Schuldenbremse aus.

Im vergangenen Jahr hatte man die Strom- und Gaspreisbremsen aus der Taufe gehoben, um die stark angestiegenen Preise für die Verbraucher umsetzbar zu machen. Gründe für die angestiegenen Preise war vor allem der russische Angriffskrieg auf die Ukraine. Finanziert wurde die Bremse mittels des mit bis zu 200 Milliarden Euro ausgestatteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF).

Während die FDP das Aus der Energiepreisbremse als final beschlossen sieht, gibt es aus den Reihen der SPD-Fraktion laute Proteste, die vor allem neue Verhandlungen über eine Fortführung fordern.