Es lässt sich nicht leugnen – Deutschland steckt in einer finanziellen Krise. Die Regierung will dem Abhilfe schaffen und hat dafür einiges in petto. So sind zum Beispiel steuer- und abgabenfreie Bonuszahlungen von bis zu 3000 Euro, ein höheres Bürgergeld oder die Abschaffung der Doppelbesteuerung für Renten geplant.
„Deutschland steht zusammen“ – diesen schönen Titel trägt das dritte und erneut milliardenschwere Entlastungspaket, das die Regierung nach 19 Stunden Verhandlung geboren hat.
Diese Entlastung soll vor allem durch die Nutzung sogenannter Übergewinne erfolgen, für die man zunächst eine europäische Lösung sucht. Ist diese nicht schnellstmöglich zu finden, werde die Bundesregierung ihre Pläne auch ohne europäische Unterstützung umsetzen. Genutzt werden sollen diese Übergewinne, um die geplante Strompreisbremse zu finanzieren. Heißt, den Haushalten wird eine gewisse Basismenge Strom zum vergünstigten Preis gutgeschrieben, alles, was darüber hinaus verbraucht wird, muss nach den geltenden Tarifen berechnet werden. Auch die im Oktober stark ansteigenden „Redispatch-Kosten“ sollen so abgefedert werden. Bisher wurden diese auf den Strompreis umgelegt.
Folgendes ist geplant:
Gestiegenen Preisen und damit einhergehenden Verlust von Einkommen will die Regierung mit einer steuer- und abgabenfreien Betrag von bis zu 3000 Euro bei Sonderzahlungen von Arbeitgebern entgegenwirken. Eine Anpassung der Tarifeckwerte zum 1.1.2023 soll eine effektive Steuererhöhung durch die Inflation verhindern.
Über die Deutsche Rentenversicherung bekommen Rentnerinnen und Rentner zum 1. Dezember eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro. Eine ähnliche Zahlung in Höhe von 200 Euro erhalten alle Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler.
Für das 1. und 2. Kind gibt es ab dem 1. Januar 18 Euro mehr Kindergeld. Einkommensschwache Familien erhalten ab dem 1. Januar 250 Euro Kinderzuschlag.
Zum 1. Januar 2023 soll außerdem das Bürgergeld kommen, welches einen Erhöhungsschritt auf etwa 500 Euro verspricht.
Rund 2 Millionen BügerInnen sollen ab Beginn des kommenden Jahres Wohngeld beziehen können. Zwischen September und Dezember 2022 gibt es vorab einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Wohngeldbezieherinnen und -bezieher. Ein Einpersonenhaushalt erhält hierbei 415 Euro, 2 Personen 540 Euro und schließlich 100 Euro für jede weitere im Haushalt lebende Person.
Sperrungen von Strom und Gas will man bei einer kurzfristigen finanziellen Überforderung von Mieterinnen und Mieter vermeiden.
Die Regierung plant einen Nachfolger des 9 Euro Tickets. Dieser soll voraussichtlich zwischen 49 und 69 Euro im Monat kosten.
Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld bleibt auch über den 30. September 2022 hinaus bestehen.
Die Gastronomie darf die Umsatzsteuer für Speisen weiterhin auf 7 % senken.
Beim Gasverbrauch senkt sich die Umsatzsteuer bis Ende März 2024 von 19 auf 7 Prozent.
Die Umsetzung der international vereinbarten globalen Mindestbesteuerung soll schon jetzt auf nationaler Ebene umgesetzt werden.
Rentenbeiträge sollen schon ab dem 1. Januar 2023 voll absetzbar sein. Renten sollen zukünftig erst in der Auszahlungsphase im Alter besteuert werden. Dafür können nun die Aufwendungen für die eigenen Altersvorsorge, die man während der Erwerbstätigkeit leistet, steuerlich geltend gemacht werden.I
In einem Midijob darf man statt wie eigentlich geplant 1600 nun 2000 Euro verdienen.