Wer in der Schweiz ein Knöllchen bekam oder gar geblitzt wurde, der hat das, wieder in heimischen Gefilden angekommen, gern ausgesessen. Vor allem, weil die Bußgelder in der Schweiz immens höher liegen als das in Deutschland der Fall ist. Nun sollen die Verstöße jedoch schneller geahndet werden können.

Ein Beschluss des Bundestages sieht vor, dass Bußgelder für Verkehrs-Vergehen Deutscher in der Schweiz und auch umgekehrt schneller eingefordert werden können. Der Gesetzentwurf zur grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit mit der Schweiz wurde jüngst verabschiedet.

Bislang war es nach einem Verkehrsverstoß in der Schweiz vor allem gefährlich, wenn man erneut ins Land einreiste. Dann musste man mit sofortiger Ahndung durch einen Strafbefehl oder gar Gefängnis rechnen. Reiste man nicht wieder ein, konnte das Land seine Forderungen schwer durchsetzen.