Das neue Heizungsgesetz ist da – neue Anlagen müssen nun zum größten Teil mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Wer hier eine Förderung haben möchte, kann nun endlich die Anträge dazu stellen.
Zunächst können Privathaushalte mit einem Einfamilienhaus, welches vom Eigentümer bewohnt wird, die Förderung bei der Förderbank KfW beantragen. Für Vermieter und ihre Mieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften, die Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umsetzen, startet das Verfahren im Mai warten. Eigentümergemeinschaften, die Maßnahmen am sogenannten Sondereigentum umsetzen (beispielsweise Etagenheizungen), können die Gelder erst im August beantragen.
Da es jedoch Übergangsregelungen gibt, rät die KfW, förderfähige Vorhaben des Heizungstausches schon jetzt in Angriff zu nehmen. Legt man bis zum 31. August 2024 los, so darf man den Antrag bis zum 30. November 2024 nachreichen. Das Heizungsgesetz selbst ist bereits seit dem 1. Januar in Kraft. Es besagt, dass neue Heizungen künftig zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Für viele Haushalte bedeutet das, sich mit dem Thema Wärmepumpe auseinanderzusetzen.
Für Eigentümer, die ihr Eigentum selbst bewohnen, bedeutet die Förderung:
tauscht man eine Gas- oder Ölheizung aus, gibt es eine Sockelförderung von 30 %
nochmal 30 % gibt es für Menschen, deren Jahreseinkommen nicht mehr als 40.000 Euro beträgt
tauscht man die Heizung bis 2028 lockt ein Klima-Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent
die maximal zu fördernde Investitionssumme liegt bei 30.000 Euro – man kann also eine Förderung von bis zu 21.000 Euro erhalten
Alles rund um die Förderung von Heizungsanlagen wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermieanlagen und Wasserstoff-Brennstoffzellenheizungen regelt seit dem 1. Januar die KfW allein. Effizienzmaßnahmen am Gebäude wie neue Fenster und Dämmungen, Anlagentechnik wie Lüftungsanlagen, Heizungsoptimierungsmaßnahmen wie hydraulische Abgleiche und den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) betreut hingegen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).
Gefördert werden außerdem besonders energiesparende Bauvorhaben, beispielsweise ein Effizienzhaus 40, das mit nur 40% der Energie auskommt, die ein normales Haus benötigt. Hier erhalten die Bauherren einen zinsvergünstigten Kredit von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Bei einem solchen Bauvorhaben sind fossile Heizungen jedoch kategorisch ausgeschlossen.
Für Menschen mit einer alten Heizung gilt weiterhin: Sie darf betrieben werden, wenn sie noch funktioniert. Geht sie kaputt, kann aber noch repariert werden, darf sie ebenfalls in Betrieb bleiben.