Der geplante Heizungswechsel der Bundesregierung nimmt konkrete Formen an. Im Einzelnen sollen BürgerInnen 30 Prozent Grundförderung beim Einbau einer Wärmepumpe, 30 Prozent Einkommenszuschuss und 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus bekommen.

Aktuell werden Übergangsregeln geprüft, die es den BürgerInnen ermöglichen sollen, reibungslos in die neuen Strukturen überzugehen. Zudem plant die staatliche Förderbank KfW, bereits ab den 1. Januar 2024 einkommensabhängig zinsvergünstigten Kredite mit langen Laufzeiten anzubieten.

GEG, Gebäudeenergiegesetz, nennt sich das Gesetz, welches nun im Bundestag verabschiedet werden soll, nachdem es zunächst ein heftiges internes Ringen um die einzelnen Formulierungen und Bestandteile gab.

Durch das neue Gesetz sollen nach und nach alte Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland durch klimafreundliche Varianten ersetzt werden. Zu Beginn soll es vorrangig für Neubaugebiete gelten, Bestandsbauten sollen über eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung geregelt werden. In Kommunen mit über 100.000 Einwohnern greift dies ab Mitte 2026, für andere Kommunen ab Mitte 2028.

Gefördert wird der Einbau klimafreundlicher Heizungen wie z.B. Wärmepumpen bereits jetzt schon. Geplant ist im Einzelnen nun:

  • eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten klimafreundlicherer Heizungen für alle Wohn- und Nichtwohngebäude
  • ein Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten – dies gilt für alle Eigentümer, die Immobilie selbst nutzen und bei einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro liegen (hierbei muss der gesamte Haushalt betrachtet werden)
  • ein Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten (dieser soll ein Anreiz für eine frühstmödliche Umrüstung sein, er gilt für alle Eigentümer, die eine bei Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre alte Gasheizung bzw. eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung besitzen).

Vermietende Eigentümer sind bisher von den Regelungen ausgeschlossen, was die Regierung damit begründet, dass die Heizung bei vermieteten Objekten ohnehin irgendwann ausgetauscht werde und die Eigentümer nicht so belastet seien wie andere. Zudem gebe es in diesen Fällen andere Abschreibungs- und Umlagemöglichkeiten.