In den kommenden zwei Jahren ist kein höherer Rundfunkbeitrag geplant. So haben es die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen. Nun steht noch die finale Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus.

Über viele Wochen haben die Verantwortlichen um eine gute Lösung und einen eventuell steigenden Beitrag gerungen, doch nun ist quasi sicher: der Rundfunkbeitrag bleibt in den nächsten zwei Jahren bei monatlich 18,36 Euro monatlich pro Haushalt. Die finale Entscheidung diesbezüglich fällt jedoch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Im November hatten ARD und ZDF eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, in der sie forderten, die Beiträge zu erhöhen.

Beschlossen haben die Länder auch, dass es künftig eine Form der Widerspruchsmöglichkeit für die einzelnen Länder geben soll, wenn der Beitrag geringfügig angehoben werden soll.

Streitpunkt war eine Erhöhung von 58 Cent, die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) für die nächste Beitragsperiode von 2025 bis 2028 empfohlen wurde. Nun soll die KEF eine neue Empfehlung, ausgerichtet auf die Jahre 2027 bis 2030, ermitteln. Spannend wird es im Rahmen der neuen Regelungen in Bayern und Sachsen-Anhalt. Diese beiden Länder wollen den Änderungen nur unter der Bedingung zustimmen, dass ARD und ZDF die Verfassungsbeschwerde zurücknehmen.