Zwei Gasumlagen sollen zum 1. Oktober sinken, was für die Kunden nierigere Kosten bedeuten könnte. Denn, um von den Senkungen zu profitieren, müssen die Anbieter die Absenkungen auch an die Kunden weitergeben.
Verivox hat ermittelt, dass eine der Weitergabe der Absenkung bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden eine Entlastung von 122 Euro bedeuten würden. Durch eine weitere zu diesem Datum fällige Absenkung fielen noch einmal acht Euro weg.
Zwar gehe man davon aus, dass die meisten Anbieter die Preissenkung auch an die Kunden weitergebe, doch könne es durchaus sein, dass diese Senkung bei bestehenden Verträgen oder in der Grundversorgung erst mit einer zeitlichen Verzögerung ankomme.
Laut Gas-Branchenverbandes Zukunft Gas müssen Energieversorger die Umlagen sogar an die Kundinnen und Kunden weitergeben. Die meisten hätten dies bereits bei der Einführung der Speicherumlage und der Regelenergieumlage zum 1. Oktober 2022 getan, und auch jetzt gehe man davon aus, dass die meisten Versorger sich erneut ähnlich verhalten würden.
Verantwortlich für die Festsetzung der Umlagen und Entgelte ist in Deutschland das Unternehmen Trading Hub Europe (THE), ein Gemeinschaftsunternehmen der Fernleitungsbetreiber. Vor Kurzem gab THE bekannt, dass die Kilowattstunde im Rahmen der Regelenergieumlage von derzeit 0,57 Cent (netto) sowie im Rahmen der Konvertierungsumlage von aktuell 0,038 Cent je Kilowattstunde (netto) ab dem 1. Oktober auf je null Cent sinken solle. bekannt gegeben.