Nur noch sechs Monate lang darf die Schufa ab sofort Einträge bezüglich einer Privatinsolvenz speichern. Bisher wurden die Daten ganze drei Jahre gespeichert. Obgleich der Bundesgerichtshof die Entscheidung hierzu vertagt hatte, hat die Agentur bereits entschieden, die kürzere Speicherung umzusetzen.

Mit der vorzeitigen Verkürzung wolle man für die VerbraucherInnen Klarheit und Transparenz schaffen, so die Agentur. Der Bundesgerichtshof wollte die Entscheidung eigentlich vertagen, um den Ausgang zwei weiterer Gerichtsverfahren abzuwarten, die diesbezüglich am Europäischen Gerichtshof laufen.

Mitte März hatte der zuständige EuGH-Generalanwalt Kritik an der drei Jahre andauernden Speicherung geäußert. Daraufhin wollte der Bundesgerichtshof eine Entscheidung treffen.