Die Gaspreisbremse ist seit einiger Zeit in Kraft, half aber nicht denjenigen, die Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen. Nun soll auch diesen „Härtefällen“ unter die Arme gegriffen werden. Die Härtefall-Hilfen sollen für private Haushalte gelten, das haben Bund und Länder beschlossen.
Rückwirkend für 2022 sollen auch diese Haushalte jetzt finanzielle Unterstützung bekommen, sofern sie durch die Energiekrise deutliche Mehrausgaben hatten. Hierbei werden die Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021betrachtet.
Dafür sind sogenannte Referenzpreise entscheidend. Diese liegen
- für Heizöl bei 71 Cent pro Lite
- für Flüssiggas bei 57 Cent pro Liter
- für Holzpellets bei 24 Cent pro Kilogramm
- für Holzhackschnitzel bei 11 Cent pro Kilo
- für Holzbriketts bei 28 Cent pro Kilo
- für Scheitholz bei 85 Euro je Raummeter und
- für Kohle/Koks bei 36 Cent pro Kilo.
Möchte man einen Antrag auf Härtefall-Hilfe stellen, muss sich dieser Referenzpreis mindestens verdoppelt haben. Berücksichtigt werden Rechnungen vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022. Zudem muss beachtet werden, dass die Bestellung des Heizstoffes im Entlastungszeitraum getätigt sein muss – das Lieferdatum darf bis Ende März liegen.
Antragssteller, deren Anliegen genehmigt wird, können einen direkten Zuschuss von maximal 2000 Euro pro Haushalt bekommen. 80 Prozent der über eine Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten für die geförderten Energieträger sollen so erstattet werden. Stellt ein Vermieter für mehrere Wohnungen Anträge, so liegt der Mindestwert bei 1000 Euro. In Kürze soll es einen Online-Rechner vom Bund und einzelnen Bundesländern geben, mit dem erfahren kann, ob einem überhaupt ein Zuschuss zusteht.
Als Beispiel führt das Ministerium einen Haushalt mit 3000 Litern Heizölbedarf an. Der Literpreis lag im letzten Jahr bei 1,60 Euro je Liter und ist, verglichen mit 2021mehr als doppelt so hoch. In diesem Beispiel stünde dem Haushalt ein Zuschuss von 432 Euro zu.
Ausgezahlt werden soll das Geld über die Länder, so schnell wie möglich wolle man die Portale und Anträge freischalten. Bereits in den kommenden Tagen soll man die ersten Anträge einreichen können. Allerdings wird die Umsetzung der notwenigen Rahmenbedingungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen.
Bis zum 20. Oktober 2023 soll man Härtefall-Anträge stellen können. Wichtig: Man muss die erforderlichen Nachweise beibringen, beispielsweise Rechnungen, Kontoauszüge und/oder Belege für Zahlungen oder auch „strafbewehrte“ Eigenerklärungen der Antragstellenden.
Für die Auszahlungen stellt der Bund bis zu 1,8 Milliarden Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Bereits die Strom- und Gaspreisbremse werden über diesen Fond finanziert.