Um die Strompreise im Zaum zu halten, plant die Regierung, dass Versorgerunternehmen einen Teil ihrer Gewinne abgeben sollen, um die Strompreise zu deckeln. Nach der geplanten und bereits beschlossenen Gaspreisbremse ist dies ein weiterer Schritt, um die BürgerInnen zu entlasten.
Wie genau das aussehen soll, ist noch nicht konkret beschlossen – orientieren soll sich das Modell aber an der Gaspreisbremse.
Bei den Stromerzeugern sollen zur Umsetzung 90 Prozent der sogenannten Zufallsgewinne verwendet werden, schließlich machen viele Versorgerunternehmen aufgrund der Krise aktuell riesige Gewinne. Das funktioniert nach dem „Merit-Order-Prinzip“:
Heißt, den finalen Enegriepreis bestimmt das Kraftwerk, welches für die Versorgung gerade als letztes notwendig ist. An erster Stelle kommen beim Thema Energie die Kraftwerke mit den günstigsten Produktionskosten, derzeit Solar- und Windkraftanlagen. Ihnen folgen die Kohle- und Atomkraftwerke. An letzter Stelle stehen gerade die euren Gaskraftwerke, sodass die Betreiber aus allen anderen Sparten derzeit große Profite verzeichnen dürfen.
Durch die Ermittlung von sogenannten Referenzkosten für jede Art von Kraftwerk, die sowohl variable Kosten als auch den Deckungsbeitrag der jeweiligen Firma enthalten, sowie einen Sicherheitsaufschlag sollen rund 90 % dessen, was die Firmen am Markt einlösen, abgegriffen werden. Aufgesplittet sieht das so aus:
Meereswindparks: Referenzkosten von zehn Cent je Kilowattstunde / Sicherheitsaufschlag von drei Cent
Atomkraftwerke: vier Cent plus drei Cent Aufschlag
Die Regelung soll ebenso bei erneuerbaren Energien, Braunkohle, Ölkraftwerke oder Grubengas- und Abfall-Anlagen greifen. Nicht gelten soll sie bei Speichern, Steinkohlemeiler, Erdgas- und Biomethankraftwerke.
Schon am 18. Dezember will das Kabinett die finale Lösung für die Strom- und Gaspreisbremse beschließen. Am 16. Dezember soll schließlich der Bundestag abstimmen, während die Regelung selbst schon ab dem 1. Dezember in Kraft treten soll. Geschäfte, die am Spotmarkt handeln, werden sogar rückwirkend ab dem 1. März abgeschöpft.