Wer in Teilzeit arbeitet, profitiert von niedrigeren Belastungen bei der Einkommenssteuer. Sowohl für Mini- als auch für Midi-Jobs plant die Regierung einige Änderungen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollen unterm Strich mehr Geld behalten dürfen.

Für Minijobs gilt bislang eine Verdienstgrenze von 450 Euro. Bis zu diesem Wert können Beschäftigte ihren Lohn steuer- und sozialabgabenfrei kassieren. Laut Plänen des Bundesfinanzministeriums soll dieser Betrag nun auf 520 Euro steigen. Jeder Minijobber könnte also fortan 70 Euro pro Monat mehr verdienen, ohne steuerlich schlechter behandelt zu werden als bisher. Eine neue „Gleitzone“ für Midijobs soll sogar bis 1.600 Euro im Monat ausgeweitet werden.

Kehrseite der Medaille: Experten schätzen, dass insbesondere viele Frauen ihre Arbeitszeit reduzieren und eine bisherige Vollzeitstelle zugunsten einer Teilzeitbeschäftigung aufgeben könnten.

Zeitgleich mit den Neuregelungen bei Mini- und Midi-Jobs sollen auch die Werbungskostenpauschale und der steuerliche Grundfreibetrag angehoben werden. Komplett steuerfrei bleiben demzufolge fortan 10.347 Euro statt bisher 9.984 Euro. Und die Pauschale für den Abzug von Werbungskosten steigt von 1.000 auf 1.200 Euro pro Jahr.