Das Kartellamt prüft aktuell Vorwürfe zum Kungelverdacht bei Spritpreisen, welche dazu führen könnten, dass Kunden an der Tankstelle viel mehr bezahlen als nötig. Im Fokus stehen dabei die beiden wichtigsten Unternehmen, von denen in Deutschland Informationen über die Preise am Kraftstoffmarkt kommen.
Laut Kartellamtschef Andreas Mundt gebe es derzeit Anhaltspunkte für strukturelle Störungen des Wettbewerbs im Kraftstoffgroßhandel, denen man nachgehen müsse. Bei einer Untersuchung zum Thema Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel im Februar hatte sich gezeigt, dass es systemische Probleme mit Auswirkungen auf die Spritpreise in Deutschland gebe. Da hier das klassische Kartellrecht an seine Grenzen gerate, untersuche man nun, ob es seitens einzelner Unternehmen Gesetzesverstöße gegeben habe.
Größter Störfaktor für das Kartellamt ist das System der Preisnotierungen in der Mineralölbranche, welches die Preisentwicklung des Benzins maßgeblich beeinflusst. Hierbei erstellen Dienstleistungsanbieter auf Grundlage aktueller Meldungen und Angaben der Marktteilnehmer Preisempfehlungen. Diese Preise bei langfristigen Lieferverträgen für Mineralölprodukte auf Großmärkten werden auf Basis dieser Empfehlungen festgesetzt.
Angemahnt wird nun, dass in Deutschland vor allem zwei Anbieter diese Preisnotierungen herausgeben. Daher könne man Gefahr laufen, dass diese Anbieter nicht alle Preise melden. Namentlich geht es um die beiden Firmen Argus Media und S&P Global. Das Kartellamt vermutet ein erhöhtes Kollusionsrisiko, bei dem sich die Marktteilnehmer im Geheimen auf höhere Preise einigen, als nötig. Sollte sich der Verdacht bestätigen, sieht das Kartellamt bisher nicht näher benannte Abhilfemaßnahmen vor.